Alle Messehallen der Koelnmesse sind mit modernen Lüftungsanlagen ausgestattet. Die Zuluft wird dabei frisch von außen in einem von der Abluft getrennten Kanalsystem zugeführt. Die verbrauchte Abluft wird hiervon getrennt nach außen abgeführt, sodass sich Aerosole über unsere Lüftungsanlagen nicht verbreiten können.
FAQs: Fragen und Antworten
1. Regelungen im Gesamtgelände zu Technik, Hygiene und Sicherheit
An allen Kassen und Shops kann kontaktlos bezahlt werden. Auch in allen stationären Gastronomiebereichen der Koelnmesse ist kontaktloses Zahlen mit den entsprechenden Karten möglich.
Der Zutritt zum Messegelände ist nur mit Mund-Nasen-Schutz zulässig. An den Eingangsbereichen werden Besuchern und Ausstellern durch unsere Hostessen jeweils ein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt, falls kein eigener vorhanden sein sollte.
Weitere Bedarfe können in unseren Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände kostenpflichtig erworben werden (ebenso wie Desinfektionsmittel).
Wir empfehlen jedoch allen Ausstellern, sich am Messestand hiermit von sich aus auszurüsten.
Messeveranstaltungen in Zeiten von Corona unterliegen der Coronaschutzverordnung. Hiernach ist sicher zu stellen, dass die Mindestabstände im Gelände und auf den Ausstellungsständen eingehalten werden können. Die Verpflichtung der Einhaltung obliegt im Messegelände dem Veranstalter und am Messestand auch dem Standbetreiber. Es sind ggf. behördliche Kontrollen möglich.
Im Falle einer Überfüllung von Messeständen wird die Koelnmesse den jeweiligen Standbetreiber bitten, die Personenanzahl auf dem Messestand entsprechend zu limitieren bzw. zu regeln. Bei Nicht-Einhaltung trotz Beratung und Aufforderung sind weitergehende Maßnahmen bis zu einer Schließung des Messestandes gegebenenfalls erforderlich.
Koelnmesse wird keinen Nachweis zur Durchführung der Unterweisung sammeln. Daher gibt es keinen Vordruck der Koelnmesse zur Dokumentation der Unterweisungen des Standpersonals.
Unterweisungsvorlagen sind jedoch beispielsweise über den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft), i.d.R. auch auf deren Webseiten erhältlich.
Die Dokumentation von Unterweisungen ist durch den jeweiligen Arbeitgeber aufzubewahren und bei (behördlichen) Kontrollen vorzulegen.
Während der Auf-/Abbauphase gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzes. Auch hier gelten die üblichen Pflichten zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gem. Arbeitsschutzgesetz und die allgemeinen Unterweisungspflichten.
Als allgemeine Maßnahmen gelten beim Auf-/Abbau u.a. das Vorhalten von Desinfektionsmittel und die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz, falls die Mindestabstände während der Arbeiten nicht eingehalten werden können.
Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der Bundesantstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de; SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln).
Generell gilt während der Auf-/Abbauphase, dass auch die Standbauer sich im Vorfeld bzw. bei Eintreffen am Messegelände sich in einem hierfür durch die Koelnmesse zur Verfügung gestellten EDV-Tool registrieren müssen. Die Zufahrt- und Ausfahrt ins Messegelände wird dabei registriert, um die Nachverfolgbarkeiten im Nachgang sicher zu stellen.
Unabhäng hiervon ist ergänzend schon aktuell aus Arbeitsschutzgründen jeder Standbauer verpflichtet, im Nachgang Anwesenheiten zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit zur Verfügung stellen zu können (Personen, Anwesenheitszeiten, Erreichbarkeiten).
Nein, seitens Koelnmesse ist keine Abwicklung mit Time-Slots für den Aussteller geplant. Die Anzahl der zulässigen Personen im Messegelände wird durch die Coronaschutzverordnung wie bei Geschäftshäusern geregelt und übergeordnet berücksichtigt. Ebenfalls werden auf Basis der Coronaschutzverordnung die Aufplanungen der Messen entsprechend angepasst und Gangbreiten vergrößert.
Von Seiten des Ausstellers ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass Präsentationen und auch Theken unmittelbar am Gang nur eingeschränkt möglichen sind und daher in den Stand eingerückt werden sollten.
Koelnmesse wird keinen Nachweis zur Durchführung der Unterweisung sammeln. Daher gibt es keinen Vordruck der Koelnmesse zur Dokumentation der Unterweisungen des Standpersonals. Unterweisungsvorlagen sind jedoch beispielsweise über den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft), i.d.R. auch auf deren Webseiten erhältlich. Die Dokumentation von Unterweisungen ist durch den jeweiligen Arbeitgeber aufzubewahren und bei (behördlichen) Kontrollen vorzulegen.
Ja, alle Aussteller, Besucher, Dienstleister, Koelnmesse-Mitarbeiter und sonstige Partner erhalten im Rahmen des Registrierungsprozesses ein personalisiertes Ticket bzw. Zutrittsausweis.
Grundsätzlich ist ergänzend schon jetzt jede Person verpflichtet, ein Dokument zum Nachweis seiner Person (z.B. Personalausweis, Reisepass) bei sich zu tragen. Hierüber kann bei Bedarf ein Abgleich zwischen dem personalisierten Ticket und der Person erfolgen.
Es gibt während des Auf-/Abbaus nur Kontrollen an den Geländezufahrten und nicht an den Hallentoren.
Während der Messelaufzeit erfolgt eine Kontrolle bei Zutritt und Ausstritt des Geländes (Eingänge, Ausstellerzugänge an den Hallen).
Unabhängig davon werden im Gelände Stichprobenkontrollen durchgeührt, ob die Zutrittsberechtigungen z.B. beim Auf-/Abbau vorhanden sind und die Personen mit dem personalisierten Ticket/Zutrittsausweis übereinstimmen.
Die Coronaschutzverordnung sieht auf Messen eine generelle Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz vor. Der Mund-Nasen-Schutz kann an Sitzplätzen abgenommen werden (z. B. am Messestand oder in der Gastronomie oder im Freien, soweit Mindestabstände eingehalten werden).
Voll- oder Teilgesichtsschilder sind nach aktueller medizinischer Bewertung kein Ersatz für Mund-Nasen-Schutz, da Aerosole nur bedingt zurückgehalten werden. Sichtvisiere sind daher nur in geprüften Einzelfällen zulässig (z. B. bei nachweislich gesundheitlichen Problemen des Trägers bei Mund-Nasen-Schutz oder bei Produktpräsentationen, die dauerhaft ein regelmäßiges Abnehmen und Anlegen des Mund-Nasen-Schutzes erfordern).
Es gilt die Allgemeinregelung der Corona-Schutzverordnung, dass ein Betreten des Messegeländes mit relevanten Krankheitssymptomen (insbesondere Erkältungssymptomen, Durchfallerkrankungen, Geschmackslosigkeit) nicht gestattet ist. Hierauf wird an den Eingängen hingewiesen.
Bei Auftreten eines Verdachtfalles steht unsere qualifizierte Medizinische Betreuung in unserem Sanitäts-Center zur Verfügung. Sollte sich dort ein Corona-Verdachtsfall erhärten, erfolgt eine Weiterleitung an das nächstgelegene Krankenhaus zur Überprüfung des Verdachts (Testung).
Sollte sich dieser bestätigen, würde eine Rückverfolgung der Kontaktpunkte in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt erfolgen.
Es gibt eine Online-Registrierung für Lkw-Fahrer und Standbauer über den Ticketshop der Koelnmesse mit Erfassung des beauftragenden Ausstellungsstandes. Vor Einfahrt in das Gelände müssen sich diese Personengruppen dort registrieren. Die Zu- und Ausfahrten werden gescannt und hierüber die Anwesenheitszeiten erfasst.
Unabhäng hiervon ist ergänzend jedes Standbauunternehmen und auch Logistikunternehmen schon akutell aus Arbeitsschutzgründen verpflichtet, im Nachgang Anwesenheiten zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit zur Verfügung stellen zu können (Personen, Anwesenheitszeiten, Erreichbarkeiten).
2. Einreise, Corona-Testungen
Nein, die Koelnmesse misst am Eingang nicht die Temperatur von Ausstellern oder Besuchern. Es gilt die Allgmeinregelung der Coronaschutzverordnung, dass ein Betreten des Messegeländes mit relevanten Krankeitssymptomen (insbesondere Erkältungssymptomen, Durchfallerkrankungen, Geschmackslosigkeit) nicht gestattet ist. Hierauf wird an den Eingängen und im Rahmen des Online-Ticketingprozesses hingewiesen.
Es gilt die Allgemeinregelung der Corona-Schutzverordnung, dass ein Betreten des Messegeländes mit relevanten Krankheitssymptomen (insbesondere Erkältungssymptomen, Durchfallerkrankungen, Geschmackslosigkeit) nicht gestattet ist. Hierauf wird an den Eingängen hingewiesen.
Eine qualifizierte medizinische Betreuung steht vor Ort während der Messelaufzeit zur Verfügung.
Die Koelnmesse ist derzeit in intensiven Gesprächen zur Etablierung einer Schnelltestmöglichkeit. Für die ART COLOGNE und COLOGNE FINE ART AND DESIGN wird dieses Angebot aufgrund der deutschlandweit noch offenen Klärungspunkte jedoch noch nicht zur Verfügung stehen. Bei einem Verdachtsfall würde daher über unser qualifiziertes medizinisches Personal bei der ArtCologne/COFA bei Erfordernis eine Testung über ein Krankenhaus eingeleitet werden.
3.1 Messestände - Standbau/Aufplanung
Die Mindeststandgröße wird messeindividuell entschieden. Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner im Vertrieb.
Grundsätzlich ist eine offene Standgestaltung möglich, wenn die Anzahl der Personen und damit die Einhaltung der Mindestabstände kontrolliert werden kann.
Bei großen oder unübersichtlichen Messeständen empfielt die Koelnmesse die Einrichtung zentraler Zugänge/Ausgänge, um die maximale Personenzahl am Messestand im Überblick zu behalten. Zum Gang hin können z.B. Tensatoren genutzt werden, um den Zu-/Austritt zu regeln.
Warteschlangen sollten vermieden werden, da die Gangflächen i.d.R. reine Bewegungsflächen sind, und durch die Koelnmesse bei der Aufplanung der Veranstaltungen auch schon vergrößert wurden.
Darüber hinaus empfielt die Koelnmesse, Theken zur Besucherabwicklung in den Messestand einzurücken. Daneben können begleitende Maßnahmen (z.B. Terminierungen mit Kunden) ergänzend eingesetzt werden.
Sollten durch das Ordnungsdienstpersonal der Koelnmesse Schlangenbildungen auf den Gängen beobachtet werden, die zu Bewegungseinschränkungen führen, wird ggf. regelnd eingegriffen.
Um die Exponate herum sind die Freiflächen so anzupassen, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Ergänzend ist die Gesamtzahl der Personen am Messestand zu regeln. Als Anhaltswert hierfür kann im ersten Schritt eine Personenzahl von 4qm pro Person bezogen auf die frei zugängliche Standfläche angesetzt werden.
Die Exponate sollten daneben nicht unmittelbar an der Standgrenze am Gang aufgestellt, sondern etwas eingerückt werden, um Ansammlungen in den Gängen zu reduzieren.
Vitrinen mit Produkten sollten etwas eingerückt werden (Anhaltsmaß: 1-1,5m), falls sich durch die Attraktivität der darin ausgestellten Produkte Ansammlungen im Gang ergeben können.
Besprechungsräume dürfen eingerichtet werden.
Bei den Sitzgelegenheiten ist darauf zu achten, dass entweder die allgeingültigen Abstandsregelungen (1,5m) beim Sitzen oder zu unterschiedlichen Sitzgruppen eingehalten werden. Alternativ können Abschirmungen (z.B. Sichtschutzscheiben auf Tischen oder Abschirmungen zwischen Tischen) eingesetzt werden, falls die Abstände reduziert werden sollen (Abmaße: über Kopfhöhe beim Sitzen oder Stehen bei Stehtischen).
Die Besprechungsräume dürfen nach oben nicht geschlossen sein, falls diese auch seitlich geschlossen sind, um eine ausreichende Belüftung sicher zu stellen.
Werden am Infocounter regelmäßig Abstände von 1,5 m zwischen den Personen unterschritten, dann sollten Plexiglasscheiben angebracht werden. Der Infocounter kann alternativ aber auch mit ausreichender Tiefe ausgebildet werden.
Bei den Sitzgruppen ist darauf zu achten, dass entweder die allgeingültigen Abstandsregelungen (1,5m) beim Sitzen oder zu unterschiedlichen Sitzgruppen eingehalten werden. Alternativ können Abschirmungen (z.B. Sichtschutzscheiben aus Plexiglas) eingesetzt werden, falls die Abstände reduziert werden sollen (Abmaße: über Kopfhöhe beim Sitzen oder Stehen bei Stehtischen).
Die Räumlichkeiten sollten nach oben nicht geschlossen sein, falls diese auch seitlich geschlossen sind, um eine ausreichende Belüftung sicher zu stellen.
3.2 Messestände - Abstandsregelungen/Personenzahlen am Stand
Die erlaubte Personenanzahl richtet sich nach der Standgröße und der individuellen Einrichtung des Messestandes. Eine pauschale Aussage ist daher nicht ohne Weiteres möglich und im Wesentlichen abhängig von der frei zugänglichen Standfläche (Blick von oben auf den Stand) und die Anzahl der verfügbaren Sitzgelegenheiten bei ergänzenden Sitz-/Besprechungsplätzen.
Für die Bemessung der maximalen Personanzahl kann im ersten Ansatz überschlägig von 1 Person pro 4qm frei zugänglicher Fläche ausgegangen werden. Hinzukommen ggf. vorhandene Sitzplätze (z.B. an Besprechungstischen). Dieser pauschale Ansatz kann jedoch durch ergänzende Maßnahmen (z.B. Abschirmungen zwischen Sitzplätzen) im Einzelfall höher sein.
Bitte beachten Sie, dass dabei durch geeignete Maßnahmen die maximale Anzahl der Personen auf dem Stand zu regeln ist.
Für Personen auf dem Messestand gelten die üblichen Mindestabstandsregelungen. Hiernach ist sicher zu stellen, dass ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen eingehalten werden kann.
Durch ergänzende Maßnahmen (z.B. Einsatz von Abschirmungen wie Plexiglasscheiben an Sitzplätzen in ausreichender Höhe/Breite) können die Abstände unterschritten werden.
3.3 Messestände - Hygiene, Desinfektion, Reinigung
Es gelten die gleichen Regelungen wie in Geschäftshäusern. Da eine regelmäßige Desinfektion von z.B. ausgestellten Polstermöbeln nicht sicherzustellen ist, kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu. Daher sind an den Messeständen Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher vorzuhalten.
Bei abwischbaren Oberflächen und regelmäßig berührten Oberflächen empfielt sich zudem eine turnusmäßige Reinigung (z.B. ein- bis zweistündlich). An Besprechungstischen oder Tischen mit Speisenausgabe jeweils nach dem Wechsel der Personengruppen.
Wir empfehlen Ihnen, besonders kontaktintensive Flächen (z.B. Besprechungstische, Tische mit Speisen/Getränkeausgabe) in hoher Frequenz (z.B. nach jeder Verwendung) zu reinigen.
Weniger beanspruchte und abwischbare Oberflächen können in geringerer Frequenz gereinigt werden (z.B. ein bis zweistündliche Reinigung).
Dabei kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu. Daher sind an den Messeständen Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher und das Standpersonal vorzuhalten.
Wir empfehlen, die Ausgabe der Prospekte über das Standpersonal vornehmen zu lassen und keine eigenständige Entnahme zuzulassen, da sonst zu viele Kontaktpunkte entstehen.
Es ist die Ausgabe über das Standpersonal möglich. Eine ergänzende Alternative können z. B. QR-Codes sein, die berührungslos eingescannt werden können und die Möglichkeit zum Download von Dateien bieten.
Gegen den Austausch von Visitenkarten ist nichts einzuwenden, da nur zwei verschiedene Personen betroffen sind. Dies gilt, solange das Standpersonal die regelmäßige Handhygiene berücksichtigt (z. B. regelmäßiges Händewaschen) und am Messestand den Besuchern Desinfektionsmöglichkeiten angeboten werden.
Es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben (Abstandsregelung, Mund-Nasen-Schutz). Darüber hinaus sind den Besuchern und dem Standpersonal Möglichkeiten zur Handdesinfektion zu ermöglichen (z.B. Desinfektionsmittelspender).
Wir empfehlen Ihnen daneben, besonders kontaktintensive und abwischbare Flächen (z.B. Besprechungstische, Tische mit Speisen/Getränkeausgabe) in hoher Frequenz (z.B. nach jeder Verwendung) zu reinigen.
Weniger beanspruchte und abwischbare Oberflächen können in geringerer Frequenz gereinigt werden (z.B. ein- bis zweistündliche Reinigung). Dabei kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu (Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher und das Standpersonal am Messestand).
Zum Schutz aller Messeteilnehmer gilt auf den Messen für alle Personen eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Der Mund-Nasen-Schutz kann an Sitzplätzen (z. B. an Messeständen oder in der Gastronomie) oder im Außengelände abgenommen werden, solange die Abstandsregelungen zu unterschiedlichen und nicht zusammengehörenden Personen(gruppen) eingehalten werden.
An den Eingangsbereichen werden Besuchern und Ausstellern durch unsere Hostessen jeweils ein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt, falls keiner vorhanden sein sollte.
Weitere Bedarfe können in unseren Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände kostenpflichtig erworben werden (ebenso wie Desinfektionsmittel). Wir empfehlen jedoch allen Ausstellern, sich am Messestand hiermit von sich aus auszurüsten.
Es gelten die gleichen Regelungen wie in Geschäftshäusern. Da eine regelmäßige Desinfektion von z.B. ausgestellten Produkten/Exponaten nicht sicher zu stellen ist, kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Rolle zu. Daher sind an den Messeständen Desinfektionsmöglichkeiten für die Besucher vorzuhalten.
Bei abwischbaren Oberflächen und regelmäßig berührten Oberflächen empfielt sich zudem eine turnusmäßige Reinigung (z.B. ein- bis zweistündlich). An Besprechungstischen oder Tischen mit Speisenausgabe jeweils nach dem Wechsel der Personengruppen.
Ja, iPads dürfen eingesetzt werden.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang, Handdesinfektionsmittel vor und nach der Nutzung zur Verfügung zu stellen. Ergänzend sollte das iPad in regelmäßigen Abständen desinfiziert werden.
Eine Gemeinschaftsgarderobe ist möglich.
Coronaviren werden in erster Linie über Atemwege übertragen. Übertragungen durch Schmierinfektionen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind theoretisch denkbar. Für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit jedoch keine belastbaren Belege.
Im Einzelhandel für Bekleidungsgüter existieren daher keine gesonderten Regelungen für die ausgestellten und anprobierten Waren. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Anprobe von Kleidungsstücken über den Kopf ein Kontakt zu Mund, Nase und Augen vermieden werden soll. Dies ist bei den an Garderoben abgelegten Bekleidungsstücken wie Jacken und Mänteln untergordnet von Bedeutung und die einzige Vorsorgemaßnahme.
Es existiert keine Verpflichtung zur Einreichung der Hygienemaßnahmen des Standbetreibers bei der Koelnmesse.
Der Standbetreiber hat lediglich für seinen Messestand einen Hygiene-Maßnahmenkatalog zu erstellen und einen Verantwortlichen für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen am Stand zu benennen. Die Maßnahmen können allgemein festgehalten werden.
Maßnahmen am Messestand können den Vorgaben für Standbetreiber der Koelnmesse (Webseite der Koelnmesse) entnommen werden. Sprechen Sie bei Rückfragen unsere Vertriebsmitarbeiter an.
Für eventuelle behördliche Kontrollen sollte der Aussteller den Hygiene-Maßnahmenkatalog bereithalten.
Es wurde eine spezielle Corona-konforme Reinigung des Standes und der Exponate entwickelt, die zukünftig im Serviceshop der Koelnmesse als Produkt mit vielen weiteren Zusatzangeboten zum Thema Corona angeboten wird.
3.4 Messestände - Catering, Speisen, Getränke
Verkostungen am Messestand sind zulässig und können entweder im Rahmen einer Besprechung an einem Tisch oder aber auch als Abgabe von Geschmacksproben am Info-Counter erfolgen. Die Produkte müssen vom Standpersonal unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften ausgegeben werden. Dabei dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden. Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist nicht zulässig, auch nicht bei verpackten Mustern.
Aussteller, die in ihrer Standküche Speisen für ihre Messegäste zubereiten (kein professionelles Catering) dürfen dies tun unter der Voraussetzung, dass alle Vorgaben erfüllt werden, die z. B. auch in der Gastronomie gelten.
Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch die Hygieneerfordernisse an den Tischoberflächen (regelmäßiges Wischen nach Gastwechsel).
Ja, es dürfen Gläser und "loser" Kaffee ausgeschenkt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass sich das Personal regelmäßig die Hände wäscht/desinfiziert.
Es dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden. Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist nicht zulässig, auch nicht bei verpackten Mustern.
Das Betreiben von Showküchen ist zulässig, wenn das Kochen/die Zubereitung hinter einem Spuckschutz erfolgt. Die zubereiteten Speisen dürfen vom Standpersonal an die Besucher der Vorführung abgegeben werden.
Stand: 14. Oktober 2020