Alle Messehallen der Koelnmesse sind mit modernen Lüftungsanlagen ausgestattet. Die Zuluft wird dabei frisch von außen in einem von der Abluft getrennten Kanalsystem zugeführt. Die verbrauchte Abluft wird hiervon getrennt nach außen abgeführt, sodass sich Aerosole über unsere Lüftungsanlagen nicht verbreiten können.
Besucher FAQs: Fragen und Antworten
1. Regelungen im Gesamtgelände zu Technik, Hygiene und Sicherheit
An allen Kassen und Shops kann kontaktlos bezahlt werden. Auch in allen stationären Gastronomiebereichen der Koelnmesse ist kontaktloses Zahlen mit den entsprechenden Karten möglich.
Der Zutritt zum Messegelände ist nur mit Mund-Nasen-Schutz zulässig. An den Eingangsbereichen werden Besuchern und Ausstellern durch unsere Hostessen jeweils ein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt, falls kein eigener vorhanden sein sollte.
Weitere Bedarfe können in unseren Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände kostenpflichtig erworben werden (ebenso wie Desinfektionsmittel).
Wir empfehlen jedoch allen Ausstellern, sich am Messestand hiermit von sich aus auszurüsten.
Messeveranstaltungen in Zeiten von Corona unterliegen der Coronaschutzverordnung. Hiernach ist sicher zu stellen, dass die Mindestabstände im Gelände und auf den Ausstellungsständen eingehalten werden können. Die Verpflichtung der Einhaltung obliegt im Messegelände dem Veranstalter und am Messestand auch dem Standbetreiber. Es sind ggf. behördliche Kontrollen möglich.
Im Falle einer Überfüllung von Messeständen wird die Koelnmesse den jeweiligen Standbetreiber bitten, die Personenanzahl auf dem Messestand entsprechend zu limitieren bzw. zu regeln. Bei Nicht-Einhaltung trotz Beratung und Aufforderung sind weitergehende Maßnahmen bis zu einer Schließung des Messestandes gegebenenfalls erforderlich.
Ja, alle Aussteller, Besucher, Dienstleister, Koelnmesse-Mitarbeiter und sonstige Partner erhalten im Rahmen des Registrierungsprozesses ein personalisiertes Ticket bzw. Zutrittsausweis.
Grundsätzlich ist ergänzend schon jetzt jede Person verpflichtet, ein Dokument zum Nachweis seiner Person (z.B. Personalausweis, Reisepass) bei sich zu tragen. Hierüber kann bei Bedarf ein Abgleich zwischen dem personalisierten Ticket und der Person erfolgen.
Die Coronaschutzverordnung sieht auf Messen eine generelle Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz vor. Der Mund-Nasen-Schutz kann an Sitzplätzen abgenommen werden (z. B. am Messestand oder in der Gastronomie oder im Freien, soweit Mindestabstände eingehalten werden).
Voll- oder Teilgesichtsschilder sind nach aktueller medizinischer Bewertung kein Ersatz für Mund-Nasen-Schutz, da Aerosole nur bedingt zurückgehalten werden. Sichtvisiere sind daher nur in geprüften Einzelfällen zulässig (z. B. bei nachweislich gesundheitlichen Problemen des Trägers bei Mund-Nasen-Schutz oder bei Produktpräsentationen, die dauerhaft ein regelmäßiges Abnehmen und Anlegen des Mund-Nasen-Schutzes erfordern).
Es ist nicht davon auszugehen, dass die laufende Messe abgebrochen wird. Es würde im ersten Schritt eine Rückverfolgungsprüfung der Kontaktpunkte erfolgen. Bei der Messe gelten die Regelung der Abstandshaltung und Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, daher ist bei Einhaltung der Regelung nicht mit Kontaktpersonen 1. Grades gem. RKI-Kriterien zu rechnen.
2. Einreise, Corona-Testungen
Nein, die Koelnmesse misst am Eingang nicht die Temperatur von Ausstellern oder Besuchern. Es gilt die Allgmeinregelung der Coronaschutzverordnung, dass ein Betreten des Messegeländes mit relevanten Krankeitssymptomen (insbesondere Erkältungssymptomen, Durchfallerkrankungen, Geschmackslosigkeit) nicht gestattet ist. Hierauf wird an den Eingängen und im Rahmen des Online-Ticketingprozesses hingewiesen.
Es gilt die Allgemeinregelung der Corona-Schutzverordnung, dass ein Betreten des Messegeländes mit relevanten Krankheitssymptomen (insbesondere Erkältungssymptomen, Durchfallerkrankungen, Geschmackslosigkeit) nicht gestattet ist. Hierauf wird an den Eingängen hingewiesen.
Eine qualifizierte medizinische Betreuung steht vor Ort während der Messelaufzeit zur Verfügung.
Die Koelnmesse ist derzeit in intensiven Gesprächen zur Etablierung einer Schnelltestmöglichkeit. Für die ART COLOGNE und COLOGNE FINE ART AND DESIGN wird dieses Angebot aufgrund der deutschlandweit noch offenen Klärungspunkte jedoch noch nicht zur Verfügung stehen. Bei einem Verdachtsfall würde daher über unser qualifiziertes medizinisches Personal bei der ArtCologne/COFA bei Erfordernis eine Testung über ein Krankenhaus eingeleitet werden.
3.1 Messestände - Standbau/Aufplanung
Besprechungsräume dürfen eingerichtet werden.
Bei den Sitzgelegenheiten ist darauf zu achten, dass entweder die allgeingültigen Abstandsregelungen (1,5m) beim Sitzen oder zu unterschiedlichen Sitzgruppen eingehalten werden. Alternativ können Abschirmungen (z.B. Sichtschutzscheiben auf Tischen oder Abschirmungen zwischen Tischen) eingesetzt werden, falls die Abstände reduziert werden sollen (Abmaße: über Kopfhöhe beim Sitzen oder Stehen bei Stehtischen).
Die Besprechungsräume dürfen nach oben nicht geschlossen sein, falls diese auch seitlich geschlossen sind, um eine ausreichende Belüftung sicher zu stellen.
3.2 Messestände - Abstandsregelungen/Personenzahlen am Stand
Die erlaubte Personenanzahl richtet sich nach der Standgröße und der individuellen Einrichtung des Messestandes. Eine pauschale Aussage ist daher nicht ohne Weiteres möglich und im Wesentlichen abhängig von der frei zugänglichen Standfläche (Blick von oben auf den Stand) und die Anzahl der verfügbaren Sitzgelegenheiten bei ergänzenden Sitz-/Besprechungsplätzen.
Für die Bemessung der maximalen Personanzahl kann im ersten Ansatz überschlägig von 1 Person pro 4qm frei zugänglicher Fläche ausgegangen werden. Hinzukommen ggf. vorhandene Sitzplätze (z.B. an Besprechungstischen). Dieser pauschale Ansatz kann jedoch durch ergänzende Maßnahmen (z.B. Abschirmungen zwischen Sitzplätzen) im Einzelfall höher sein.
Bitte beachten Sie, dass dabei durch geeignete Maßnahmen die maximale Anzahl der Personen auf dem Stand zu regeln ist.
Für Personen auf dem Messestand gelten die üblichen Mindestabstandsregelungen. Hiernach ist sicher zu stellen, dass ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen eingehalten werden kann.
Durch ergänzende Maßnahmen (z.B. Einsatz von Abschirmungen wie Plexiglasscheiben an Sitzplätzen in ausreichender Höhe/Breite) können die Abstände unterschritten werden.
3.3 Messestände - Hygiene, Desinfektion, Reinigung
Gegen den Austausch von Visitenkarten ist nichts einzuwenden, da nur zwei verschiedene Personen betroffen sind. Dies gilt, solange das Standpersonal die regelmäßige Handhygiene berücksichtigt (z. B. regelmäßiges Händewaschen) und am Messestand den Besuchern Desinfektionsmöglichkeiten angeboten werden.
Zum Schutz aller Messeteilnehmer gilt auf den Messen für alle Personen eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Der Mund-Nasen-Schutz kann an Sitzplätzen (z. B. an Messeständen oder in der Gastronomie) oder im Außengelände abgenommen werden, solange die Abstandsregelungen zu unterschiedlichen und nicht zusammengehörenden Personen(gruppen) eingehalten werden.
An den Eingangsbereichen werden Besuchern und Ausstellern durch unsere Hostessen jeweils ein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt, falls keiner vorhanden sein sollte.
Weitere Bedarfe können in unseren Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände kostenpflichtig erworben werden (ebenso wie Desinfektionsmittel). Wir empfehlen jedoch allen Ausstellern, sich am Messestand hiermit von sich aus auszurüsten.
3.4 Messestände - Catering, Speisen, Getränke
Es dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden. Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist nicht zulässig, auch nicht bei verpackten Mustern.
Stand: 14. Oktober 2020